Wien: Die 3G-Regelung am Weihnachtsmarkt
Dieses Jahr dürfen die Weihnachtsmärkte endlich wieder stattfinden, dennoch ist alles anders als man es gewohnt ist. Denn dieses Jahr greift die 3G-Regelung.
Doch auch das ist alles andere als einfach. Wenn man beispielsweise einen Glühwein oder einen Punsch genießen möchte, diesen aber als „To-Go“ kauft, muss nicht kontrolliert werden, wer aber – wie üblich – seinen Drink in Gesellschaft genießen möchte, der unterliegt den 3-Regeln.
Hier muss also der entsprechende 3-G-Nachweis erbracht werden. Doch wie soll das kontrolliert werden? Wird es eine Einführung von einem 3-G-Sektor geben? Oder wird der gesamte Weihnachtsmarkt zwecks Kontrolle abgesperrt? Oder wird direkt am Ausschank kontrolliert? Wer lieber nicht auf den Weihnachtsmarkt gehen möchte, hat auch zu Hause genug Möglichkeiten, die Tage bis Weihnachten kurzweilig zu verbringen, denn die WM steht an, weswegen auch wieder mehr Menschen auf die beliebten Sportwetten zurückgreifen werden. Wer doch gerne auf den Weihnachtsmarkt geht, muss sich den nun geltenden Regeln beugen und darf dann aber seinen Glühwein genießen.
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Überall in Österreich gelten diese Grundregeln
Überall dort, wo an Ständen ein direkter Verzehr angeboten wird, muss von den Kunden der 3-G Nachweis erbracht werden. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob es sich dabei um einen Punsch handelt, man eine Bratwurst genießen oder ob man gebrannte Mandeln kaufen möchte.
So wird kontrolliert
Genau genommen wurde durch das Gesundheitsministerium eine neue Verordnung erlassen, die eine Registrierungspflicht zur Folge hat. Jeder kontrollierte Besucher erhält ein Band. Dieses dient als Nachweis, dass er entweder genesen, getestet oder geimpft ist. Gültigkeit hat dieses Band den gesamten Tag. Besucher ohne ein solches Band können entsprechend auf dem Weihnachtsmarkt nichts konsumieren. Zudem gilt, wie man es bereits von den Besuchen in Lokalen kennt, auch hier die Registrierungspflicht.
Der Umgang damit auf den Christkindlmärkten ist aber mitunter sehr unterschiedlich. Bernhard-Stefan Müller erstellte das Sicherheitskonzept für die Tiroler Märkte, er erklärte: „In Innsbruck wird jeder Gastronom am Markt auch eine Ausgabestelle sein“.
Anders hingegen verhält es sich in Linz, Graz oder Salzburg. In diesen Städten plant man dezentrale Ausgabestellen. Hier werden die 3-G-Kontrollen durchgeführt. Das hat zur Folge, dass man auf diesen Märkten keinen Nachweis benötigt, sofern man lediglich über den Markt spaziert und wenn Einkäufe nur abseits der Gastronomiestände geplant sind.
Wichtig für den Tourismus
Die enorme Wichtigkeit der österreichischen Christkindlmärkte zeigt sich sowohl für die Betreiber, für die hier ein lukratives Geschäft winkt, ebenso wie für den gesamten Tourismus. Die Weihnachtsmärkte in Österreich, wie zum Beispiel in Mödling, sind in der Tat ein echter Tourismusmagnet. Genau von dieser Tatsache des mangelnden Tourismus im vergangenen Jahr, als gar keine Weihnachtsmärkte stattfinden konnten, waren die Städte am schwersten betroffen.
Vor allem haben eine Vielzahl von Italienern vor der Pandemie die Bergweihnacht in Innsbruck besucht. Nun geht man davon aus, dass sich die Italiener, ähnlich wie in den Jahren zuvor, erneut auf den Weg machen werden, um die wunderbare Bergweihnacht erleben zu können. Für die Italiener dürften die hier eingeführten 3-Regelungen im Grunde keine Einschränkung bedeuten, da auch für Italiener ein Besuch in einem Lokal nur dann möglich ist, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Hinzu kommt noch, dass in Italien bereits die 3G-Regel am Arbeitsplatz eingeführt wurde.
Deutlich problematischer könnte sich die Zukunft aber erweisen, wenn es zu einer Zuspitzung der Pandemie kommen würde und plötzlich nur noch PCR-Tests erlaubt sind. Hier ist es dann vermutlich eher fraglich, ob die Italiener dann noch Willens sind, diese Maßnahme auf sich zu nehmen.
Das System mit den Bändern eignet sich sowohl für 2G als auch für 2,5G (also PCR Test), doch hier stellt sich dann klar die Frage, wie es dann um ein Besucheraufkommen bestellt ist. Befürchtet werden hier dann eher massiv rückläufige Zahlen. Es wäre durchaus denkbar, dass unter diesen Bedingungen aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen bei weitem nicht alle Betreiber auch wirklich weiter machen.
Wie sieht die Erwartungshaltung aus?
Im Grunde handelt es sich hier eher um eine noch weit verbreitete Unsicherheit, da derzeit nicht abzuschätzen ist, wie sich die Pandemielage verändern wird. So sieht Wolfgang Haider vom Salzburger Christkindlmarkt ein Konkurrenzproblem, wenn er über die Grenze nach Bayern schaut. Die Märkte dort dürfen nämlich ohne Auflagen stattfinden.
Christkindlmärkte ohne Corona-Regeln
Derzeit stellt es sich so dar, dass die Regeln in Bayern weniger streng sein werden, als das in Österreich der Fall sein wird. Ein Beschluss aus Bayern hat eine beinahe abschreckende Wirkung, denn dort sollen die Christkindlmärkte ohne irgendeine Einschränkung stattfinden dürfen.
In Österreich stellt sich die Sachlage zeitgleich vollkommen anders dar. Hier steht der Umgang mit dem Weihnachtsmarkt nach wie vor zur Diskussion. Sowohl in Wien als auch in ganz Österreich ist noch immer vollkommen unklar, wie mit der Situation umgegangen werden soll. Bisher gibt es bereits eine ganze Reihe unterschiedlicher Konzepte, doch ist noch zu keiner Reaktion vonseiten des Gesundheitsministeriums gekommen.
In Bayern ohne Restriktionen
Im Gegensatz zu der österreichischen Vorgehensweise agieren die Bayern hingegen vollkommen gegensätzlich, denn hier vereinbarten die Staatsminister für Wirtschaft ein gemeinsames Konzept für die Durchführung der traditionellen Märkte.
Die Botschaft, die ein enormes Gewicht hat, lautet: „Die Christkindlmärkte sind in diesem Winter ohne größere Einschränkungen wie 3G-Pflicht und Maskenpflicht, Umzäunung der Marktfläche und Ausschankverbot von Alkohol möglich. Ein detailliertes Rahmenhygienekonzept für Weihnachtsmärkte wird zeitnah abgestimmt und veröffentlicht“.
Gesundheitsminister Klaus Holetschek: „Der zunehmende Impffortschritt erlaubt es uns, in diesem Jahr wieder mehr Freiheiten auch für Weihnachtsmärkte einzuräumen. Deshalb machen wir Weihnachtsmärkte dieses Jahr wieder möglich. Auch Kontaktdaten müssen nicht erfasst werden“.
Darüber hinaus gibt es auch keine Maskenpflicht mehr im Freien und auf dem Außengelände gilt zudem die 3G-Regelung nicht.
Drinnen wie draußen?
Es stellt sich natürlich sofort die Frage, wie es sich dann mit den künftigen Regelungen für Innenräume verhält. Hier gelten, wie zuvor auch, die 3G-Regelungen. Wer also in Zelten, Hütten bzw. in geschlossen Räumen, die über feste Sitz- und Stehplätze verfügen, etwas konsumieren möchte, für den gilt dann die 3G-Regelung. Bei Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 35 darf der Zugang ausschließlich Kunden gewährt werden, die geimpft, genesen oder getestet sind.
Bei dem derzeitigen Status Quo ist es also leider absolut denkbar, dass es in grenznahen Gebieten in Österreich zu einem „Christkindlmarkt-Tourismus“ in die nahen Grenzstädte in Bayern gibt.